Darf niemals fehlen

Abmahnung – Vorsicht beim Filme herunterladen

Das Internet bietet die Möglichkeit, sich jederzeit Filme und Musiktitel herunterzuladen. Doch vor allem der kostenlose Download ist nicht immer legal, und so mancher Nutzer bekommt plötzlich Post vom Anwalt.

Das Herunterladen von Filmen und Musiktiteln ist nicht per se illegal. Mittlerweile gibt es viele kommerzielle Angebote, die es den Nutzern ermöglichen, verschiedenste Media-Dateien legal herunterzuladen. Meist muss eine Gebühr pro Titel oder eine monatliche Pauschale gezahlt werden, um den Service nutzen zu können. Problematischer ist das Herunterladen über sogenannte Tauschbörsen, denn Filme und Musikstücke unterliegen dem Urheberrecht. Außer den Inhabern dieses Copyrights ist niemand befugt, einen entsprechenden Film oder Song anzubieten oder herunterzuladen. Die Rechteinhaber sehen sowohl den Upload als auch den Download einer geschützten Datei als illegal an.

An diesem Punkt kommen die Anwaltskanzleien ins Spiel. Sie vertreten die Rechteinhaber und belangen diejenigen Tauschbörsennutzer, die ihrer Meinung nach gegen das Urheberrecht verstoßen. Sie verschicken Abmahnungen, in denen die Betroffenen zur Zahlung einer Abmahngebühr sowie zur Unterlassung aufgefordert werden. Interessant ist die Tatsache, dass das Herunterladen so gut wie nie als Vorwurf in der Abmahnung genannt wird. Vielmehr wird den Tauschbörsennutzern zur Last gelegt, sie hätten den betreffenden Titel selbst zum Download bereitgestellt. Im ersten Moment wird der Betroffene die Abmahnung deshalb für gegenstandslos halten.

So einfach ist es jedoch nicht, und dafür ist das Prinzip der Tauschbörsen verantwortlich, das folgendermaßen funktioniert: Jemand gibt eine Film- oder Musikdatei auf der eigenen Festplatte zum Download frei. Jeder andere Nutzer der Börse kann nun auf diese Datei zugreifen und sie Stück für Stück herunterladen. Während des Downloads stellt man automatisch die bereits heruntergeladenen Teile der Datei anderen Nutzern zur Verfügung. Dies gewährleistet eine schnelle und weite Verbreitung, macht aber jeden Downloader gleichzeitig zum Uploader - Musik und Filme herunterladen bedeutet also immer auch hochladen. Genau hier setzen die Anwälte an. Sie beauftragen spezielle Unternehmen, geschützte Dateien ihres Klienten in Tauschbörsen zu suchen. Dabei wird ermittelt, von welcher IP-Adresse aus die Datei angeboten wird. Über den Provider erhalten die Anwälte dann den Namen des Nutzers, der den Film oder das Album verfügbar gemacht hat. Der nächste Schritt ist das Versenden des Abmahnschreibens. Schnell kann sich der geforderte Betrag auf mehrere tausend Euro belaufen, wovon ein nicht unerheblicher Teil auf das Anwaltshonorar entfällt. Immer wieder wird den in Betroffenenkreisen „Abmahnanwälten“ genannten Juristen deshalb vorgeworfen, lediglich aus Geldgier zu handeln.

Wer eine Abmahnung im Briefkasten vorfindet, sollte zunächst einen kühlen Kopf bewahren. Im Internet bieten mehrere Initiativen und Vereine den Betroffenen nützliche Hinweise und Tipps, wie man am besten auf ein solches Schreiben reagiert. Unter Umständen ist es empfehlenswert, sich anwaltliche Hilfe zu suchen. Keinesfalls sollte man die Abmahnung ignorieren, denn stellt sie sich als berechtigt heraus, können zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten in unkalkulierbarer Höhe anfallen.